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IT-Haftpflicht-Versicherung: Pflichtversicherung für Existenzgründer in der IT-Branche

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In den vergangenen Jahren sind vor allem in der IT-Branche sehr viele Unternehmensgründungen entstanden. Was die Gründer oft nicht wissen: Das Haftungsrisiko in dieser Berufssparte ist oft sehr hoch. Einzelunternehmen müssen bei Haftungsansprüche mit ihrem Privatvermögen haften, was letztendlich die eigene Existenz gefährden kann.

Wie hoch die einzelnen Ansprüche ausfallen können, kann pauschal nicht festgelegt werden, es hängt immer von der Größe des ausgeführten Projekts und den für den Auftraggeber entstandenen Schaden ab.

Checkliste: Was  gute IT-Haftpflichtversicherungen aufweisen

Eine gute bzw. optimale IT-Haftpflichtversicherung muss bestimmte Punkte erfüllen, damit IT-Unternehmen – ob groß oder klein – gegen mögliche Schadensansprüche von Auftraggebern abgesichert sind und nicht vor dem finanziellen Aus stehen.

Zu diesen Punkten gehören:

All-Gefahrendeckung: Damit werden alle für den EDV- wie IT-Bereich üblichen Leistungen abgedeckt. Eingeschlossen in der All-Gefahrendeckung sind nicht nur Programmierfehler in der Softwareentwicklung oder das Infizieren von Rechnern mit Viren, sondern auch Rechtsverletzungen wie Verstöße gegen das Namen-, Marken- oder Persönlichkeitsrecht.

Offene Deckung: Wenn ein IT-Unternehmen beispielsweise sein Leistungsangebot vergrößert, werden die neu hinzugekommenen Angebote über die abgeschlossene IT-Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert.

Eigenschadenversicherung: Auch Mitarbeiter können durch Unterschlagung, Betrug oder Untreue das Unternehmen stark schädigen. Solche Schäden sollten von der IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Pauschale Deckungssummen: Legen Sie pauschale Deckungssummen von Sach- bzw. Vermögensschäden fest.

Geltung der Versicherung: Da IT-Experten oft überregional tätig sind, sollte die IT-Haftpflichtversicherung einen weltweiten Schutz bieten.

Versicherung freier Mitarbeiter: Freie Mitarbeiter oder Subunternehmer sollten über die IT-Haftpflicht mitversichert sein.

Versicherungsumfang: Leistungsausschlüsse wie nicht reproduzierbare Fehler, Schäden durch unterlassene Software-Wartung usw. sollten Sie im Vertragswerk vermeiden.

Selbstbeteiligung: Legen Sie einen festen Selbstbehalt-Betrag fest, keinen prozentualen. So können Sie genau kalkulieren, was Sie bei einem Selbstbehalt zahlen müssen (meist im Rahmen von 250 bis 1.200 Euro). Auch einen zeitlichen Selbstbehalt bei Betriebsunterbrechung sollte man nicht wählen, denn das kann bei 48 Stunden Betriebsausfall und mehr sehr teuer werden.

Vertragslaufzeit: Wählen Sie als Vertragslaufzeit ein Jahr, um flexibel auf Marktveränderungen reagieren zu können.

Wer sich diese Punkte durchliest, befürchtet, dass die IT-Haftpflicht sehr teuer wird. Doch mit 660 Euro netto im Jahr haben viele kleine Startups oft schon einen sehr guten Versicherungsschutz. In so einem Tarif liegt der Selbstbehalt bei Personen- und Sachschäden bei 250 Euro, bei Vermögensschäden bei 1.200 Euro, die Deckungssumme bei Vermögensschäden bei 1.000 000 Euro.

(Bildquelle Artikelanfang: © SP-PIC #38758578/Fotolia.com)


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